Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Sind vom Erblasser mehrere Erben eingesetzt, entsteht eine Erbengemeinschaft, welche nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine Gemeinschaft ist, welche unter den Erben aufzulösen ist. Oftmals ist jedoch die Verteilung der Erbschaft unter den Erben umstritten, insbesondere wenn die Erbfolge nicht juristisch fundiert und transparent geregelt ist. Dann gibt es oftmals langwierigen Streit unter den Erben, welcher Erbe wie viel vom Erbe bekommt.
Wir beraten Sie als Erbe innerhalb einer Erbengemeinschaft und entwickeln für Sie steueroptimierte Lösungen für eine erfolgreiche und zügige Abwicklung der Gemeinschaft, denn dies erspart viele Wege und Kosten und verhilft Ihnen zu Ihrem rechtmäßigen Erbe.
Insbesondere bei Immobilien und bei dem Betrieb eines Unternehmens ist eine fundierte Auseinandersetzung unerlässlich, denn solange eine Erbengemeinschaft besteht müssen alle wichtigen und grundlegenden Entscheidungen zusammen und teils sogar einstimmig getroffen werden. Ist keine Einigung möglich, können massive Wertverluste drohen, da jeder Erbe auch die Verwertung von z.B. einer Immobilie beantragen kann. Gerne begleiten wir Sie auch bei teils emotional gefärbten Besprechungen im Kreis der Erbengemeinschaft.
Ziel ist selbstverständlich eine außergerichtliche Auseinandersetzung mit den übrigen Erben, doch notfalls werden wir Ihr Recht auch vor Gericht mit den notwendigem Fachwissen und Praxiserfahrung vertreten und durchsetzen.