Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Grundstücksrecht & Immobilienrecht beraten wir überwiegend bei Immobilien-transaktionen, sowohl aus Veräußererperspektive als auch aus Sicht eines Erwerbers.
Soweit bereits ein notarieller Vertragsentwurf zur Übertragung einer Immobilie vorliegt, übernehmen wir gerne die Durchsicht und Prüfung dieses Vertragsentwurfs. Hierbei ist unsere Zielsetzung, dass Ihre Interessen und Bedürfnisse in dem Vertragsentwurf bestmöglich gewahrt bleiben.
Bei vorhandenem Grundbesitz beraten wir Sie fachkundig, wie im Zuge der Vermögensübergabe an die nachfolgende Generation die übergebende Generation über Nießbrauchsrechte, Wohnrechte oder mittels weiteren Gestaltungsmitteln abgesichert werden kann, so dass Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten transparent und geordnet auf die zukünftige Generation übertragen werden kann, andererseits aber Ihre Altersversorgung über Ihre Immobilie gewährleistet ist.
Auch bei jeder weiteren Fragestellung zu Ihrem Grundstück bzw. zu Ihrer Immobilie sind wir für Sie beratend tätig.
Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt, soweit rechtliche Fragen oder Streitpunkte abzuklären sind und werden stellvertretend für Sie die notwendige Verständigung herbeiführen.