Vertretung vor dem Finanzamt oder dem Nachlassgericht / Schwarzgeldkonten
Sowohl bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt als auch bei den Streitigkeiten vor dem Nachlassgericht begleiten wir Sie kompetent mit fundiertem Fachwissen sowie mit Praxiserfahrung.
Wir vertreten Ihr Recht in allen erbschaftsteuerrechtlichen Streitigkeiten vor dem Finanzamt, so beispielsweise im Rahmen der Nachlassbesteuerung. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne insbesondere bzgl. der Bewertung des Nachlasswerts, Ihrer Steuerklasse und den gewährten Freibeträgen.
Auch bei evtl. bislang unbekannten Schwarzgeldkonten im Nachlass ist Vorsicht geboten. Wir helfen Ihnen insoweit und werden die notwendige Verständigung mit dem Finanzamt leisten, so wird das Schwarzgeldkonto in Ihrem Interesse angezeigt und einer Nachversteuerung zugeführt. Sind diese Schritte durchgeführt, ist das bislang verborgene Geld legalisiert.
Auch vor dem Nachlassgericht vertreten wir Ihr Recht, sei es im Erbscheinsverfahren, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei einer strittigen und anspruchsvollen Auslegung eines Testaments. Auch die Durchsetzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen gehört zu unserem Leistungsspektrum.