Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Von unserem Leistungsspektrum ist auch die Beratung rund um eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung umfasst. Hierbei geht es primär darum, für den Fall, dass man wesentliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, Vorsorge zu treffen und die Sicherheit zu schaffen, dass lediglich Vertrauenspersonen mit der Übernahme von rechtlichen oder persönlichen Angelegenheit beauftragt sind.