RA Friedrich Schweikert ist kein Fachanwalt, der Spezialist eines einzigen Rechtsgebietes ist, sondern bietet mit seinem Kanzleiteam fächerübergreifendes Wissen an. Seine Schwerpunkte sind Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht mit Verkehrsrecht /Verkehrsunfallrecht und Erbrecht
Frau Ute Schiefer (Fachwirtin) als erfahrene Kanzleivorsteherin namhafter Rechtsanwaltskanzleien und Herr Robert Ramachers (Jurist) als ehemaliger Leiter des Schadenbüros einer namhaften Rechtsschutzversicherung komplettieren die Kanzlei.
Sie können somit eine ganzheitliche, geschlossene und in sich stimmige Beratung erwarten, ohne dauernd den Anwalt wechseln zu müssen.
Rechtsanwalt Friedrich Schweikert gründete 1996 die Alphatec GbR mit und wandelte diese 2000 in eine GmbH um. Schwerpunkte waren v.a. dynamische Softwareentwicklung für Anwendungen im Internet. So waren Kunden u.a. die Vontobel Bank, mit der an der ersten Online Bank gearbeitet wurde, aber auch Versicherungen und weitere Groß- und Mittelständische Betriebe. Zeitweise arbeiteten elf Personen für die Alphatec GmbH.
Damit kann Anwalt Schweikert auf einen großen Erfahrungsschatz aus dem Betriebsrecht zurückgreifen. Umfasst sind hiervor allgemeines Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Gründungsrecht, Vertragsrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht, Softwarerecht und Internetrecht
Im Bereich Arbeitsrecht berät und vertritt RA Schweikert nicht nur zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern unterstützt auch größere Unternehmen unmittelbar im operativen Bereich und bei strategischen Fragen.
Im weiteren Schwerpunkt der Strafverteidigung finden Sie einen Wahlverteidiger, der nicht nur das Nötigste erledigt. Bloße Kenntnisse im Strafgesetz sind hierbei in den wenigsten Fällen ausreichend. Ein fundiertes Wissen im Strafprozessualen, ein Verhandlungsgeschick beim Deal, eine durchdachte Taktik, Kenntnisse von den Besonderheiten für Heranwachsende und im Jugendstrafrecht, Verschwiegenheit sowie Kontakte zu den Medien, gehören zum modernen Strafprozess dazu. Defizite der Ermittlungsbeamten (Polizei und Staatsanwaltschaft) werden durch eigene Ermittlungen ausgeglichen und für den Fall, dass die Beweislast gegen Sie spricht, wird für ein faires Verfahren und gerechtes Ergebnis gekämpft. Die Honorare eines Pflichtverteidigers können wir Ihnen hierbei zwar nicht anbieten, jedoch bieten wir eine dem Mandat angemessene Vergütung.
Gerade im Strafprozess, dürfen Kosten nicht die Prozesstaktik prägen. Auch eine Verurteilung wegen eines geringfügigeren Vergehens befleckt Ihre Akte und etikettiert Sie im Bundeszentralregister als Kriminellen; auch eine Einstellung kann u.U. eine Eintragung in den Registern zur Folge haben. Sie sollten daher nicht warten, möglichst früh einen Strafverteidiger aufsuchen, und nicht aus rein finanziellen Gründen haltlose Geständnisse ablegen.
Vergessen Sie grds. nicht: Sie haben das Recht zu Schweigen, und hiervon sollten Sie ohne einen Anwalt auch Gebrauch machen. Der deutsche Strafprozess kennt keine Verurteilung wegen Schweigens und der Spruch "Schweigen ist auch eine Antwort" gilt strafprozessual nicht!